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Sind Sie der Geschädigte in einem Unfall?

 

Wenn ja, dann liegt ein Haftpflichtschaden vor, der im gesamten Umfang vom Unfallverursacher getragen werden muss. Laut dem Urteil des BGH gilt :

 

❝… der Schaden muss eine Höhe von mindestens 750€ aufweisen, um eine Erstattung des Gutachtens zu erhalten. …❞

 

Sollte der Schaden den Wert nicht erreichen, bieten wir Ihnen als Alternative die Reparaturkosten-Kalkulation an.

Als die Geschädigte Partei ..

 

  • haben Sie das Recht: in Mannheim, sich einen Sachverständigen zur Erstellung eines KFZ-Gutachtens frei zu wählen. Laut §249 BGB stehen Sie da, als ob der Unfall nicht passiert wäre.

  •  

  • Sie besitzen den Anspruch auf einen Mietwagen oder eine Entschädigung für den Nutzungsausfall.

  •  

  • Ihnen steht es frei, ob Sie den Schaden zur Reparatur bringen oder Sie sich den von ermittelten Betrag des Unfallschadens, exklusive der Mehrwertsteuer, auszahlen lassen wollen

 

Was tun, wenn ein Kaskoschaden vorliegt?

 

Im Falle eines Schadens der durch Sie selbst, oder durch ein anderes versichertes Ereignis eingetreten ist, liegt die Weisungsberechtigung beim Versicherer. Die Wahl des Gutachters muss demnach in Absprache mit dem Versicherer erfolgen.

Wir als KFZ Sachverständiger Büro in Mannheim bieten Ihnen stets ausgiebige Hilfestellungen an. Rufen Sie uns an und lassen Sie sich Ihr Unfallgutachten innerhalb von 24 Stunden von uns erstellen.

Unfallgutachten

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