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Kostenvoranschlag
DIE REPARATURKALKULATION DIENT AUSSCHLIESSLICH ZUR ERMITTLUNG DER KOSTEN ZUR BEHEBUNG DES SCHADENS.
Die Reparaturkalkulation sollte einem Gutachten nur dann vorgezogen werden, wenn sofort erkennbar ist, dass die Schadenshöhe unter 750,-€ liegt, eine Wertminderung auszuschließen ist, da dies bei einer Reparaturkalkulation nicht ermittelt wird, des Weiteren Verkehrssicherheit, Reparaturdauer, Nutzungsausfälle o.ä. keine Relevanz haben. Dies wird ebenfalls bei einer Reparaturkalkulation nicht berücksichtigt oder man eine Reparaturkostenausweitung ausschließen kann.
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